Webmaster Hilfen
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- 2. Deine Homepage bekannt machen
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Die Nutzung eines Newsletters ist für beide Parteien, Besucher und Webmaster, gleichermaßen einfach. Die Besucher werden zu Abonnenten indem sie lediglich Ihre E-Mail-Adresse über eine Anmeldebox eintragen. Webmaster können über das Administrationssytsem sämtliche Einstellungen und Aktionen vornehmen.
Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter von Newslettertools. So oft es sie gibt, so verschieden sind sie auch. Das Webmasterportal http://www.onlyfree.de bietet ein umfassendes Newslettertool an, mit zahlreichen Funktionen. Es ist sowohl für kleinre als auch größere Seiten verwendbar. Das Tool wird von ONLYFREE.DE gehostet und erspart somit viel Speicherplatz und Traffic.
Mittels der Zugangsdaten kann der Administrator im entsprechenden Verwaltungssystem die Abonnenten verwalten und natürlich eigenen Newsletter versenden. Möglich ist ein Versand von Text- und HTML-Newslettern. Außerdem stellt der Service umfangreiche Statistiken über neue Abonnenten zur Verfügung.
Um die Newsletteranmeldung zu ermöglich, gibt es einfache HTML-Codes, die lediglich an die Stelle der Internetseite eingebunden werden müssen, wo die Box erscheinen soll. Jeder Eintrag wird dann automatisch in der Datenbank gespeichert. Das übersichtliche Onlineinterface bietet aber noch weitere Funktionen. So wird jeder versendeter Newsletter automatisch in einem Archiv gespeichert, und ist somit jederzeit aufrufbar.
Unabhängig aber welcher Service vom Webmaster gewählt wird, wichtig ist das rechtliche Bestimmungen vom Anbieter eingehalten werden. So ist seit einiger Zeit gesetzlich geregelt, dass Abonnenten nicht automatisch durch Eintrag ihrer E-Mail-Adresse sofortig Abonnent werden. Es ist zunächst nötig, dass eine Bestätigungsmail and die eingetragene Adresse gesendet wird, und der Abonnent einen in dieser E-Mail liegenden Aktivierungslink betätigt. Nur dann kann davon ausgegangen werden, dass sich der Inhaber der E-Mail-Adresse selbst eingetragen hat und nicht irgendein Spaßvogel willkürlich Adressen einträgt ohne Zustimmung der Inhaber. Wurde ein Adressinhaber so hintergangen, muss er der Aktivierung nicht zustimmen und erhält den eigenen Newsletter nicht.
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