Abmahn-Unfug
Der Verbraucher kann sich bald nicht mehr nur auf den Konsum freuen, weil irgendwelche arbeitslosen Anwälte eine neue Methode zum Gelddrucken gefunden haben- Abmahnen. Peer-to-Peer-Netzwerke (gleich zu gleich) stellen die Daten, die dem Nutzer schon nicht gehörten, den anderen Users zur Verfügung, ob wissend oder unwissend. Der Verstoß gegen das Urheberrecht wird so hoch geahndet, da die Verhältnismäßigkeit sehr gelitten hat. So mancher "Künstler", der seine Werke nicht gut genug verkauft hat, bespielt über Strohmänner einen Server, von dem dann ahnungslose Leute (illegal, obwohl es offen dargereicht wird) downloaden..
Der Admin dieses Servers kann dann die IP-Log Files lesen und über ein Pauschalurteil des Amtsgerichts Köln die Herausgabe der Namen und Adressen vom Provider des "Täters" verlangen.
(Der Datenschutz ist irgendwie dabei verschütt' gegangen)
Der Streitwert wird vom Abmahnanwalt so hoch angesetzt, daß diesen knallharten Drohbriefen fix die Zahlung folgt, weil sich kaum jemand mit solchen Sachen und solchem Risiko vor Gericht traut- und zahlt die 2-700 Euro. Soweit so traurig- nun kommt eine weitere Dimension- man bastelt daran, daß auch Filme unter diese Abmahnung fallen, die nur einmal angesehen und nicht im Peer - to - Peer Verfahren anderen Usern zugänglich sind- nur die Zwischenlagerung im Ram des Rechners soll dann als "Kopie" behandelt werden !
(Ich verstehe durchaus, wenn der Preis für einen Film oder Musiktitel bezahlt werden soll, meinethalben auch noch mit Bearbeitungsgebühr- aber diese Summen sind glatte Gesetzesbeugung- finde ich.)
Wie schaut das mit youtube und ähnlichen Anbietern aus? Sind nur Inländer betroffen oder alle?
Ich habe den Eindruck, daß man Privatleute aus dem Web rauskraulen will:
Erst großspurig mit dem Video-on-Demand werben und wenn alle DSL haben und zahlen, kommt der dicke Hammer und die Leitung wird wieder frei...
Wer weiß näheres von diesem Treiben?
Der Datenschutz und der Schutz des Verbrauchers sollte eigentlich über den eindeutigen kommerziellen Interessen der oben genannten Klientel stehen ...
Wenn ich ein Auto offen und unverschlossen auf der Straße stehen lasse oder den Geldbeutel auf der Mauer ablege, ist eine Mitschuld oder grobe Fahrlässigkeit anzunehmen- desgleichen ist das ungeschützte künstlerische Werk -ungeschützt- als willfähiges File im Web.
Oder sogar absichtlich: Heute sind viele Dinge machbar- es ist deshalb evtl. sogar Absicht zu unterstellen, wenn Werke nicht gesichert sind.
Läd' jemand aus dem fernen Ausland diese Dateien down, sagt niemand was!
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In der Ruhe liegt die Kraft.
Geändert von plaetzchenwolf (10.06.2011 um 16:03:36 Uhr)
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