Seit März 2010 ist die Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht auf Eis gelegt worden. Obwohl die EU Deutschland mehrfach aufgefordert hat, eine Neuregelung zu schaffen, schiebt die zuständige FDP-Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger das Gesetzgebungsverfahren bewusst vor sich her.
Damit werden aber nicht die unbescholtenen Bürger sondern vielmehr die unzähligen Täter geschützt, die seit gut einem Jahr wieder unbehelligt u. a. im Netz ihr Unwesen treiben können. Die Opfer der Straftaten schauen in die Röhre...
Bei der Vorratsdatenspeicherung wurden (wie bei Telefonverbindungen auch) die Verbindungsdaten durch die Telekommunikationsanbieter für eine bestimmte Zeit gespeichert.
Bei schweren Straftaten durfte die Staatsanwaltschaft nach Erlaubnis eines Strafrichters auf diese Daten zugreifen. Bei vielen Delikten ist es die einzige Möglichkeit, um den Straftätern auf die Schliche zu kommen.
Ich bin selbst bei der Polizei beschäftigt und konnte Dank der damaligen Vorratsdatenspeicherung einen Serieneinbrecher überführen.
Gerade auch bei schwersten Straftaten, wie z. B. Kindesentführungen, werden die Ermittlungen durch eine fehlende Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt.
Der Staat hat doch kein Interesse zu erfahren, ob Frau Müller mit Frau Schulze chattet oder ob Herr Meier bei einer Partnerbörse eine Geliebte sucht...
Vielleicht muss erst jemand das Gehaltskonto der Bundesjustizministerin abräumen, damit es bei der FDP zu einem Umdenken kommt.
Ich teile die Befürchtungen und Verschwörungstheorien anderer nicht. Vielmehr bin ich der Meinung, dass das Internet mit all seinen Vorzügen und Möglichkeiten ernsthaft in Gefahr gerät, wenn dort niemand bei Verstößen eine Kontrolle ausüben kann.