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Alt 27.10.2008, 20:35:54   #1 (permalink)
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Standard Unternehmunggründung

Hallo,

was benötigt man um ein Unternehmen zugründen?
und wann muss man das überhaupt?

Bin ich sobald ich Leute für mich arbeiten lassen verpflichtet Steuern zuzahlen? Muss das direkt auf Steuerkarte laufen? ect ect ect???

Ein Beispiel; ich werde als Webdesigner tätig, teile den gewinn mit meinen Bruder, weil er Partner ist.
Weiterhin besorge ich mir Aushilfen die andere Arbeit erledigen...
Muss ich eine Firma oder eine Eigenständigkeit oder was anmelden?
(Steuerernummer ect ist klar)
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Alt 28.10.2008, 16:39:33   #2 (permalink)
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Standard AW: Unternehmunggründung

Also anmelden musst du das auf jeden Fall, da du ein Gewerbe hast. Dafür brauchst du einen Gewerbeschein. Wo genau du den her bekommst, kann ich dir leider auch nicht sagen, nur anmelden musst du auf jeden Fall etwas...
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Alt 28.10.2008, 16:44:48   #3 (permalink)
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Standard AW: Unternehmunggründung

Als erstest muss du 18 sein
Dan benötigst du einen Gewerbeschein kostet so 15-30€ darin muss du deine Tätigkeiten angeben und so
danach bekommst du vom Finanzamt einen Starpel Formulare die du ausfüllen musst danach musst du hin zurückschicken und du erhälst eine Steuernummer erst dann darf du Gewerblich tätig werden und wen du deinen Bruder was geben wilst stelle ihn einfach als Praktikanten ein dan darft du ihn ohne Steuern zu bezahlen oder ähnliches so 200€ monatlich geben das heist auch wen du selber mit deinen unternehmen tätigkeiten unter 200€ bleibst brauchst du kein Gewerbe aber man hat mit einen Gewerbe ein parr nette vorzüge
aber ich würde sagen investiere mal so bis zu 100€ in ein Steueranwalts oder Steuerberater Gespräch die wissen davon bestens bescheid und beraten dich individuell

und den Schein bekommt man an seiner Gemeinde hier ist auch mal ein Druck von meiner Gemeinde http://www.freiensteinau.de/fileadmi...eanmeldung.pdf oder
http://www.freiensteinau.de/index.php?510

aber ich würde dier erst zu einen gespräch beim steuerberater oder anwalt raten ist besser und du sparst zeit und geld

und wen du unter 18 eins haben wilst dann lasse die eltern das anmelden und lasse dir ne vollmacht geben von dem geschäftsführer
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Alt 28.10.2008, 20:46:30   #4 (permalink)
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Standard AW: Unternehmunggründung

Man darf erst ab 18 ein Gewerbe Gründen, aber wenn man noch keien 18 ist, darf man doch sozusagen machen was man will.
Also Designs erstellen und verkaufen kann man doch auch so als kleiens Taschengeld oder?

@ Kuntner: Hast du einen privaten Steuerberater bzw. überhaupt eine ganz EIGENE Firma?
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Alt 28.10.2008, 21:01:18   #5 (permalink)
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Nein, als Urteil von blab und blubb darfst du eben nicht so als Webdesigner tätig sein.
Ist steuer pflichtig. Deshlab kannst du entweder nur irgend wo als Praktikant ect angestellt sein oder muss steuern zahlen!
Webdesigner sind melde pflichtig.

So zum Praktikanten, muss ich den irgend wo anmelden?
Wo steht das wie viel einer verdienen darf als Praktikant ohne Steuerkarte?

Gewerbeschein 15-30€ allerdings melde ich damit ein Gewerbe an ohne bestimmt Gewerbe art oder?

Wie sieht es dabei mit der Haftung aus, privatvermögen auch?
Den ich möchte nicht, nur weil ich webdesigner bin und einen onlineshop führe später mein leben mit schulden beginnen.
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Alt 29.10.2008, 05:18:48   #6 (permalink)
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In deinem Ort (Stadt) gibt es sicher ein Geewrbeamt, warum gehst du da nicht hin und stellst den Mitarbeitern deine Fragen. Dort bekommst du sicher "richtige" Antworten, hier eher net.....
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LG Teddy

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Alt 29.10.2008, 07:33:00   #7 (permalink)
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Klar gibt es ein Gewerbeamt, aber entweder man will was richtiges oder man zahlt richitg hohe beratungskosten! :-(
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Alt 29.10.2008, 14:45:29   #8 (permalink)
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Griesstätt ist noch Schüchtern

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Also, kann euch hier seiten weise über gewerbeanmeldung etc. schreiben, da sich mein Sohn mit 15 Jahren selbsständig gemacht hat und ich auch eine Firma habe.

Dei gewerbeanmeldung ist pflicht, sobald du einen gezielten Gewinn auf dauer mit deiner Tätigkleit erzielen möchtest.
Als Minderjähriger musst du nach § BGB 112 ff. als aller erstes mal deine eltern bitten. wenn diese Ja sagen, musst du einen Antrag (formlos) an das Vormundschaftsgericht bzw. Amtsgericht stellen.
nach einigen Wochen bekommst du dann eien Einladung. Dort musst du dem Richter genau dein Konzept schildern. Zu empfehlen ist einen Anzug dazu anzuziehen - wirkt proffesioneller. Die meisten Richter haben sich auf dieses Thema dann auch gut vorbereitet - solltest du auch tun.
Dann, nach weiteren Wochen bekommst du wieder Post vom AG oder VG. Entweder wirst du dann nochmal vom Jugendamt befragt, oder dir wrd es genehmigt. Falls es dir abgeleht wird, kannst du innerhalb von 14 Tagen Beschwereschrift (wiederspruch) beim Landgericht einlegen. Dort wird alles nochmals geprüft (Dort wirst du nochmals eingeladen) und dann wird wiedr entschieden. Entweder Zustimmung oder ablehnung. Bei einerweiteren Ablehnung musst du wieder Beschwerde einlegen, diesmal bei dem Oberlandesgericht u.s.w. Wenn du dann entlich deine Genehmigubng hast, musst du mit dieser und einem gültigen Personalausweis zur Gemeine/Gewerbeamt gehen. Dort wird dir dann dein Gewerbeschein ausgehändigt (20-30€). Nach ca. 6-7 Wochen erhältst du vom Finanzamt einen Fargebogen. diesen musst du ausfüllen, zu empfehel ist, dass du am anfang einen wirklich sehr niedrigen Gewinn angibst (bspw. 50 €). Dann musst du auch weniger Steuern im Vorraus zahlen. Wenn du aber einen Umsatz von weniger als ca. 7500 € im jahr hast, kannst du gleich bei dem fragebogen ankreuzen,dass du ein Kleingewerbe beantragen möchtest. Dann bist du auch UST-Befreit, d.h. du kannst keien MwSt. absetten, darfst abe rauch keine MwSt. auf deinen Rechnungen ausweisen.

Zusätzlich bekommst du einen Fragebogen von der Berufsgenossenschaft.

Bei meinem Sohn hat esfast 1 Jahr gendauert, bis er seien Firma hatte, nun ist erauch Webdesigner.

Und, noch ein Tipp, gib bei jedem gespräch mit dem AG o.ä. an, dass die Schule vor geht, dass dich deine Eltern dabei unterstützen und du keien neuen Geräteanschaffen musst. Denn sonst wird es gleich abgelehnt.

Mfg
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Alt 29.10.2008, 15:47:48   #9 (permalink)
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Ok, das ist zwar nun schön geschildert, aber gilt das jetzt für alle oder nur u. 18.
Den im gut 12 Tagen bin ich 18.

Wie soll den das Geschäftskonzept aussehen wenn ich einfach als eigenständige Firma meine Webdesign dienste anbiete?

Was bringt es ein Kleingewerbe zu beantragen? Weil ich kann mir nicht vorstellen das man 7500 € im ersten Jahr verdient, oder doch^^
Was bringt es wenn man steuern angeben kann?
Was es bringt steuern abzuschreiben weiß ich.

Aber warum bitte an das Amtgericht schicken? Reicht nicht das Gewerbeamt?

Steuern muss ich vorher anhand des geschätzten Umsatzes Zahlen?
Das wären bei 50€ im Monat wie viel?
Nach zahlen müsste ich wenn es mehr ist.

Was für Buchführungspflichten hab ich dann?
Mit was hafte ich?
...

danke bis hier her schon mal
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Alt 29.10.2008, 16:26:01   #10 (permalink)
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wen du steuer abgibst also 19% von deinen gewinn und was für dein Gewerblichen Tätigkeiten kauft bekommst du die 19% MWST zurück und bei mir ist das so das ich das Gewerbe ( eigentlich nur so 3 tätikkeiten ) auf meinen varter laufen lasse der was mir eine vollmacht gegeben. und die ideoten vom Gewerbeamt haben eigentlich keine Ahnung richtig von und an das Amtsgericht must du nix schiken wen du ein einstiegsgewerbe macht als natürliche person brauchst du nur das finanzamt erst wen du eine rechtsform machen willst brauchst du das Amtsgericht dan ist die Firma eine juristische Person da haftet man in den meisen fällen nur mit dem Firmen vermögen und bei natürlichen personen mit all deinen vermögen. und nur so als webdesinger kann man normal nicht in schulden geraten wen man richtig haushaltet und das mit dem Praktikanten ist so das du mit deinen Bruder einen Praktikanten vertrag machst das er sich so einmal die Woche als Praktikant bei dir macht und als belohnung kanst du ihm 200€ Monatlich geben ohne Steuern und Co und wen du ihn als Praktikant einstellst wird in den meisten fällen das Land ihn versichern das heist für dich keine kosten aber ich sage lieber frage einen steuerberater die wissen über freibeträge und co bestens bescheid

hier hast du auch nochmal einen link

http://www.kleingewerbe.com/



@desaster: Ja ich habe einen Steuerberater der was für mich ein bisschen in den Formularen rummalt und ein parr fragen beantwortet.
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MfG Kuntner

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