Also ich denke das würd schon reichen:
Zitat:
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
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da wird genau festgelegt, das man da arbeitet und man kann auch herauslesen das dies auch bezahlt werden muss
Sonst lies dir das durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsentgelt
Sie müsste mal auf den Tarifvetrag schauen, wie das mit dem Entgelt geregelt ist.