Das was ich schon lange wusste steht jetzt also auch im Netz. In den USA ist es quasi kein Problem als Privatmann riesige Datenbanken mit Daten von vielen Leuten zu haben ohne diese irgendwie besonders sichern zu müssen.
Dementsprechend machen sich also auch die Behörden keine große Mühe und ermöglichen untereinander einen lustigen Austausch aller möglichen Daten, auf die jeder Zugriff hat ohne Angaben, wofür sie gebraucht werden.
Nur weil die USA sich mit ihren Öl-Kriegen den Missmut vieler Menschen zugezogen haben, das durch Terror zu spüren bekommen, sollen jetzt die Daten von Europäern auch noch dahin gesogen werden. Bevor diese zustimmen sollten sie einmal dafür sorgen dass dort dieselben Rechtsgrundlagen geschaffen werden wie in Deutschland. Was bringt es, sich damit zu rühmen, für Datensicherheit wie ein Tresor zu sein, wenn an der Rückseite des Tresors ein Loch ist wo Tausende Leute reingreifen dürfen und damit dann nahezu alles machen dürfen was sie wollen?
Natürlich sind im Abkommen auch Auflagen formuliert, aber diese sind viel zu schwammig:
Zitat:
Artikel 11
Schutz der Privatsphäre und Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass der Umgang mit und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die sie voneinander erhalten, für den Schutz des Vertrauens bei der Durchführung dieses Abkommens von entscheidender Bedeutung sind.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten nach Treu und Glauben und nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften zu verarbeiten und
a) sicherzustellen, dass die bereitgestellten personenbezogenen Daten im Verhältnis zu dem konkreten Zweck der Übermittlung angemessen und relevant sind,
b) die personenbezogenen Daten nur so lange aufzubewahren, als dies für den Zweck, zu dem die Daten in Übereinstimmung mit diesem Abkommen bereitgestellt oder weiter verarbeitet wurden, nötig ist, und
c) sicherzustellen, dass die empfangende Vertragspartei rechtzeitig auf eventuell unrichtige personenbezogene Daten hingewiesen wird, damit geeignete Korrekturen durchgeführt werden können.
(3) Aus diesem Abkommen erwachsen Privatpersonen keine Rechte, auch nicht das Recht Beweismittel zu erlangen, zu unterdrücken oder auszuschließen oder den Austausch personenbezogener Daten zu behindern. Unabhängig von diesem Abkommen bestehende Rechte bleiben jedoch unberührt.
|
Nach jeweiligen Rechtsvorschriften? In den USA ist die Rechtsvorschrift milde gesagt ziemlich mies und mau.
Und für die USA dürfte es ein Leichtes sein, zu behaupten dass (2) a) und b) erfüllt sind...